Kirchgeld
Eine bayerische Eigenart:
Weil die Kirchensteuer in Bayern um 1% geringer als üblich ist (8% statt 9%), wird das jährliche Kirchgeld erhoben.
Vorteil: Es erreicht Gemeindeglieder, die Einkünfte haben, aber keine Kirchensteuer zahlen (wie z. B. Rentner).
Einmal im Jahr bekommen Sie aus München den sog. Kirchgeldbescheid (meist im März oder April).
Sie werden um Selbsteinschätzung der Höhe des Kirchgeldes gebeten.
Faustregel: Ein Tausendstel des jährlichen Bruttoeinkommens sollte gegeben werden.
Das Kirchgeld verbleibt in voller Höhe in der Kirchengemeinde, der Sie angehören.
Das Kirchgeld kann in voller Höhe beim Jahressteuerausgleich als Spende abgesetzt werden.