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Kirchgeld

Eine bayerische Eigenart:
Weil die Kirchensteuer in Bayern um 1% geringer als üblich ist (8% statt 9% der Einkommensteuer), wird das jährliche Kirchgeld erhoben.
Vorteil: Das Kirchgeld verbleibt in voller Höhe in der Kirchengemeinde, der Sie angehören.

Einmal im Jahr bekommen Sie per Post den sog. Kirchgeldbescheid (meist im März oder April) und werden um Selbsteinschätzung der Höhe des Kirchgeldes gebeten.
Ihr Kirchgeld kann in voller Höhe beim Jahressteuerausgleich als Spende abgesetzt werden.